Fußgängerzone in der Innenstadt zum Schutz der Bürger in Zeiten von Corona! 5. Mai 202025. Januar 2022 Die Corona-Krise fordert den Hamburger*innen in vielen Bereichen des Alltags ein hohes Maß an Konzentration ab. Die nun beschlossenen Lockerungen, wie beispielsweise die Ladenöffnungen des Einzelhandels, sind für viele ein Schritt hin zu mehr Normalität und Bewegung. Dementsprechend nimmt das Personenaufkommen in der Innenstadt stark zu. In diesem Zuge die Abstandsregel von mindestens 1,5m auf Gehwegen einzuhalten, gestaltet sich gerade in der Hamburger Innenstadt mit den beliebten Haupteinkaufsstraßen – wie zum Beispiel der Mönckebergstraße, Große Bleichen und Neuer Wall – sehr schwierig. Oftmals kann der notwendige Abstand nur mit einem Ausweichen auf die Straße eingehalten werden. Daher plädieren wir dafür, die Einkaufsstraßen der Innenstadt temporär zu Fußgänger*innenzonen zu machen. Wir haben einen entsprechenden Antrag in den vergangenen Hauptausschuss der Bezirksversammlung eingebracht. Dieser wurde leider von der DeKo abgelehnt. Wichtiger war für die Regierungskoalition aus SPD, CDU und FDP ein Antragsbeschluss, der zum Ziel hat, dem Schausteller*innengewerbe öffentliche Flächen in den Straßen zur Verfügung zu stellen, um dort eine zusätzliche Verdienstmöglichkeit zu schaffen. Wie dies mit dem Schutz der Hamburger*innen nach Abstand und der Vermeidung von Massenansammlungen zusammenpasst, erschließt sich uns nicht. Um den Mindestabstand im öffentlichen Raum zu gewährleisten, fordern wir daher Freiflächen freizuhalten, und eine temporäre Fußgänger*innenzone in der Innenstadt einzurichten, um vor allem in hochfrequentierten Bereichen, den Abstand einhalten zu können. Dies dient dem gesundheitlichen Schutz aller Hamburger*innen. Dazu Jörg Behrschmidt, GRÜNER Wahlkreisabgeordneter für Hamburg-Altstadt, Neustadt, HafenCity und St.Pauli: „Die temporären Fußgänger*innenzonen sollen zu Zeiten des größten Fußverkehrsaufkommens zwischen 12:00 und 18:00 Uhr gelten. Damit können wir darauf hinwirken, dass das Ansteckungsrisiko minimiert, die Zahl der Neuansteckungen reduziert und die Lockerungen nicht wieder aufgehoben werden müssen.“ Drs. 22-0950Herunterladen Antrag der GRÜNEN Fraktion im Hauptausschuss am 05.05.2020. Der Antrag wurde abgelehnt.