Willensbildung der Fraktionen stärken – Doppelspitzen möglich machen!

Warum nicht auch Doppelspitzen in Bezirksfraktionen? Anders als auf der Landesebene besteht auf Bezirksebene bislang keine Möglichkeit, zwei gleichberechtigte Fraktionsvorsitzende zu wählen. Durch eine entsprechende Angleichung der Gesetze für Bezirksfraktionen an das Hamburgische Abgeordnetengesetz würden keine zusätzlichen Kosten entstehen, da die Aufwandsentschädigung für bisher Vorsitz und Stellvertretung gleichmäßig auf die zukünftig gleichberechtigten Vorsitzenden aufgeteilt werden würde. die Gesetzesänderung müsste von der Bürgerschaft vorgenommen werden. „Mit diesem Antrag wollten wir ein Signal in Richtung Bürgerschaft senden und die freie Willensbildung in den Bezirksfraktionen stärken. Zwei gleichberechtigte Vorsitzende sind in vielen Parteien und Bundestagsfraktionen inzwischen eine Selbstverständlichkeit. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen hat die Koalition aus SPD, CDU und FDP diesen Antrag abgelehnt“, erläutert unsere stellvertretende Fraktionsvorsitzende Lena Zagst. Einige andere GRÜNE Bezirksfraktionen haben unsere Initiative aufgegriffen und möchten ähnliche Anträge stellen. Wir werden euch auf dem Laufenden halten.

Antrag der GRÜNEN Fraktion in der Bezirksversammlung. Der Antrag wurde abgelehnt.