Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie im Bezirksamt Hamburg-Mitte 28. März 202228. März 2022 Anfrage der GRÜNEN-Fraktion. Trotz bestehender Compliance-Regeln und Kontrollmechanismen kann es in Organisationen aller Art auch heute noch zu vorsätzlichem oder fahrlässigen Fehlverhalten Einzelner kommen. Um Personen zu schützen, die auf ein solches Verhalten aufmerksam werden und auf dieses entsprechend hinweisen möchten, hat die EU die „Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (Whistleblower-Richtlinie) geschaffen. Neben dem Aufdecken von rechtswidrigem Verhalten oder Machtmissbrauch durch Einzelne selbst dient dies auch der Steigerung des öffentlichen Vertrauens in die Institution und einer Stärkung der Einzelnen auch gegenüber Vorgesetzten. Gemäß der Whistleblower-Richtlinie müssen auch in der öffentlichen Verwaltung Maßnahmen zum Schutz entsprechender Hinweisgeber*innen getroffen und Meldekanäle zur Verfügung gestellt werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt: Welche Meldekanäle existieren innerhalb des Bezirksamts für potenzielle Hinweisgebende?Wie wurden und werden die Mitarbeitenden des Bezirksamts auf diese Kanäle hingewiesen?Welche Schritte durchlaufen die eingegangenen Meldungen?Wie werden die Vertraulichkeit und der Identitätsschutz der Hinweisgebenden sichergestellt?Wie werden gemeldete Fälle dokumentiert?Wie häufig wurden die verfügbaren Kanäle für Hinweisgebende im Bezirksamt Hamburg-Mitte bisher genutzt? Fragestellerinnen und Fragesteller: Manuel Muja, Henrike Wehrkamp, Lothar Knode, Marion Hartung, Larry Wendt, Carina Sickau, Clemens Willenbrock, Karin Zickendraht, Jörg Behrschmidt, Rainer Roszak, Sven Dahlgaard Drs.-22-2813Herunterladen