Doppelspitzen in Bezirksfraktionen ermöglicht

Foto by Henning Angerer

Was bei uns in Mitte gelebte Praxis ist, wird endlich in ganz Hamburg gesetzlich verankert. Lena Zagst, Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft und früheres Mitglied der Bezirksfraktion Mitte:

„Zwei Jahre nach unserem Vorstoß auf Bezirksebene haben wir nun auf Landesebene Erfolg: Doppelspitzen in den Bezirksfraktionen werden aufgrund unseres rot-grünen Antrags gesetzlich ermöglicht. Die ehrenamtlich tätigen Co-Fraktionsvorsitzenden der Bezirksfraktionen werden damit rechtlich gleichgestellt, erhalten eine Aufwandsentschädigung in gleicher Höhe und können sowohl nach innen als auch nach außen gemeinsam auf Augenhöhe agieren. Führen im Team kann die ausschließlich ehrenamtlich tätigen Bezirksabgeordneten entlasten und erleichtert es, die wichtige Aufgabe in den Berufs- und Familienalltag zu integrieren. Besonderer Dank dafür geht an Lisa Kern, die das Thema als bezirkspolitische Sprecherin der GRÜNEN Bürgerschaftsfraktion mit viel Herzblut vorangetrieben hat.“

Lena Zagst, MdHB

*** Presseerklärung der Grünen Bürgerschaftsfraktion *** 
*** 28. Februar 2022 ***

Zeitgemäße Bezirkspolitik
Rot-Grün will Doppelspitzen ermöglichen

Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich mit einem gemeinsamen Antrag für die Möglichkeit gleichberechtigter Doppelspitzen im Bezirksverwaltungsgesetz ein. Bislang ist eine geteilte Führungsverantwortung auf Bezirksebene nur im Innenverhältnis möglich. Die beiden Regierungsfraktionen sprechen sich dafür aus, dass die Doppelspitze auch im Außenverhältnis, etwa in der Zusammenarbeit mit Senat und Verwaltung, rechtlich anerkannt wird, und beide Co-Vorsitzenden jeweils die gleiche Aufwandsentschädigung erhalten. Der Antrag wird in der kommenden Bürgerschaftssitzung am 2. März beraten (Anmerkung Redaktion GRÜNE Mitte: Antrag wurde aufgrund von Corona auf die Bürgerschaftssitzung am 30.03.2022 vertagt).

Dazu Lisa Kern, bezirkspolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die Arbeit in der Bezirkspolitik stellt hohe Anforderungen an ehrenamtlich tätige Abgeordnete. Gerade in der Fraktionsführung ist die Vereinbarkeit von Mandat, Beruf und Familie eine große Herausforderung. In einer gleichberechtigten Doppelspitze lassen sich Aufgaben sinnvoll verteilen, wovon die Vorstandsarbeit profitiert. Einige Bezirksfraktionen haben bereits eine Doppelspitze, die jedoch nur nach innen, in die Fraktion hinein, wirken darf. Im Außenverhältnis, etwa bei der Vertretung gegenüber Senat und Verwaltung, gibt es bisher keine rechtliche Basis für eine Doppelspitze. Die Co-Vorsitzenden sind weder gleichberechtigt noch erhalten sie eine gleiche Aufwandsentschädigung. Mit unserem Antrag schaffen wir die Möglichkeit einer tatsächlich gleichberechtigten Doppelspitze, die den Namen verdient und zeitgemäß ist. Sie erleichtert es den beiden Co-Vorsitzenden, ihr Mandat sinnvoll in den Berufs- und Familienalltag zu integrieren. Damit steigert sie die Attraktivität des Ehrenamts und motiviert potenzielle Nachwuchskräfte, sich zu engagieren.“ 

Dazu Anja Quast, bezirkspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg: „In den Bezirksversammlungen wird die Politik vor Ort in den Quartieren gemacht. Hier brauchen wir in den Fraktionsspitzen in ganz besonderem Maße Menschen, die die Situation und Bevölkerung in den Stadtteilen kennen und ihre Lebenssituation in die Politik tragen. Für die Bezirksversammlungen, deren Mitglieder rein ehrenamtlich arbeiten, ist die Option einer Doppelspitze daher sehr sinnvoll. Denn Menschen, die aufgrund ihrer familiären Situation, im Beruf, in Ausbildung und Studium oder gesundheitlich stark eingebunden sind, haben oft sehr viel Respekt vor der hohen Arbeitsbelastung im Fraktionsvorsitz auf Bezirksebene. Gleiches gilt für Interessierte, die bisher erst wenig Führungserfahrung sammeln konnten. Die Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes ermöglicht nun eine Erleichterung und einen einfacheren Zugang zu dieser Position.“