Stadtentwicklung nicht auf Kosten der Stadtnatur 21. November 201925. Januar 2022 Wir haben eine Initiative des Naturschutzrates Hamburg aufgegriffen und einen behutsameren Umgang mit Grünflächen in der Bebauungsplanung gefordert. Sehr häufig wird nämlich bei der Aufstellung von Bebauungsplänen das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewandt – doch dabei besteht keine Verpflichtung zum Ausgleich von Naturflächen. „Dies ist vor dem Hintergrund des Rückgangs von Stadtgrün und der akuten Bedrohung vieler Tier- und Pflanzenarten nicht hinnehmbar“, erklärt unser stadtentwicklungspolitischer Sprecher Clemens Willenbrock, „daher setzen wir uns für eine effiziente Bauplanung im Einklang mit Hamburgs Grün ein“. Wir haben einen Antrag gestellt, dass das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB nur noch angewendet werden darf, wenn dadurch keine Naturflächen verloren gehen. Die Bezirksversammlung hat den Antrag abgelehnt. 19-11_Stadtentwicklung-nicht-auf-Kosten-der-Stadtnatur_22-0442Herunterladen Antrag der GRÜNEN Fraktion in der Bezirksversammlung. Der Antrag wurde abgelehnt.